
Bei einer Bandscheibenoperation handelt es sich nicht nur um einen Eingriff an der Wirbelsäule, sondern hauptsächlich um eine Operation am Nerven. Es ist unerlässlich, diese Operation unter einem Operationsmikroskop durchzuführen. Dadurch ist die Traumatisierung der Gewebe auf dem Weg zum Bandscheibenvorfall minimal.
Das moderne Operationsmikroskop ermöglicht eine stufenlose Vergrößerung bei optimaler Ausleuchtung. Übersicht, Schutz und Schonung der wichtigen Nervenstrukturen sind gewährleistet. Ein Verfahren, das bei jedem operativen Eingriff an der Wirbelsäule den Mindeststandard darstellen sollte.
Die Indikation zur operativen Behandlung ist relativ. Man sagt, dass ca. 80 % aller Bandscheibenvorfälle nicht oder nie operiert werden müssen.
Davon ausgehend muss über jede Operationsindikation individuell von Fall zu Fall neu diskutiert und unter Berücksichtigung der menschlichen, medizinischen und sozialen Gegebenheiten entschieden werden.
Ein Bandscheibenvorfall oder Sequester wird sich in der Regel nicht in Luft auflösen. Es handelt sich jedoch um abgestorbenes Gewebe, das dann bei entsprechend langer Dauer austrocknen und schrumpfen kann. Hierdurch wird der Sequester manchmal kleiner und der Druck auf die Nerven wird geringer. Einhergehend damit kann der Schmerz nachlassen und der geschädigte Nerv kann sich erholen. So gesehen, dient die konservative Therapie dazu, die Zeit zu überbrücken, bis der Sequester schrumpft und der Schmerz langsam nachlässt. Viele Bandscheibenvorfälle erfordern somit keine operative Behandlung. Die gängigen Leitlinien empfehlen einen mindestens sechswöchigen konservativen Therapieversuch.
Leider gelingt die konservative Therapie jedoch nicht bei jedem Patienten. Bei großen Vorfällen und ungünstigen lokalen Verhältnissen (enger Spinalkanal, intraforaminäre Dislokation), mehreren Sequestern mit stark degeneriertem, wenig wasserhaltigem Gewebe ist eine Druckentlastung durch Austrocknung oft nicht zu erreichen. So kann es sein, dass nach längerer konservativer Therapie die Operation doch unumgänglich wird. Hohes Lebensalter und internistische Erkrankungen sind heutzutage bei den hochentwickelten Operations- und Narkosetechniken keine absolute Kontraindikation mehr. Wenn internistische Erkrankungen wie Herz- Kreislauf- und Stoffwechselerkrankungen ein erhöhtes Risiko darstellen, ist die Operationsindikation jedoch noch vorsichtiger zu stellen.
Kriterien zur OP:
Die Indikation zu operativen Therapie ist vom behandelnden Arzt gemeinsam mit dem Patienten zu stellen. Abweichend von dem mindestens sechswöchigen konservativen Therapieversuch bestehen folgende Kriterien zu einer operativen Behandlung:
- Wenn plötzlich Funktionsstörungen der Blase oder des Mastdarms auftreten (Inkontienz), das sogenannte „Caudasyndrom“ (Notfallindikation).
- Wenn ein Bandscheibenvorfall mit deutlichen neurologischen Ausfallerscheinungen einhergeht (Lähmungen, Taubheitsgefühle, fortschreitende Symptome).
- Wenn nach einer akuten Schmerzphase die Schmerzen aufhören und gleichzeitig Lähmungen auftreten (sogenannter Wurzeltod).
- Wenn der Patient trotz maximaler konservativer Therapie immobilisiert ist und im Alltag nicht zurecht kommt (therapierefraktäre Schmerzen)
- Wenn trotz langer konservativer Behandlung (mindestens sechs Wochen) immer wieder rezidivierende Beschwerden auftreten.